Willkommen in der Steuerkanzlei Leicht !

Wir helfen bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und können unseren Mandanten einiges abnehmen - aber nicht alles.

 

Für Rechtsfragen ausserhalb des Steuerrechts (Arbeitsrecht, Verträge etc) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Mandanten,  

 
 
Die E-Rechnung ist ab 1.1.2027 Pflicht und Papierbelege sollen verschwinden - alles elektronisch archiviert sein
 
das hat für alle Seiten VORTEILE!
 
 

Papierlose Erklärungen und Rechnungswesen – keine Ordner mehr, sicher archiviert, elektronisches Kassenbuch - am besten alles mit dem Handy ?

 

So geht das mit uns: 

 

Videolinks

 
 
 
 
Ab 01.01.2026 gibt es nur noch elektronische
Briefe und Bescheide der Finanzverwaltung  - daß es
 Ende Dezember ´26 aus verwaltungstechnischen Gründen :)    um 12 Mte verschoben wurde - hilft nix, es gilt bereits.
Deshalb haben Sie einen sicheren Briefkasten von uns eingerichtet bekommen - das Unternehmer/Mandanten-Portal.
 
 
 
 
 
Info (Stand 3.2026)  zur E-Rg. zusätzlich zu unserem Rundschreiben:

 

Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

 
 
 
Die Abgabefrist für Ihre  Steuererklärungen 2024 ist bis 30.4.26 verlängert.